Na Bravo, da plant man von langer Hand einen Umzug und plötzlich steht statt Möbelwagen erst einmal ein Virus vor der Tür. Sie stellen sich jetzt berechtigterweise die Frage: Darf der Umzug eigentlich noch stattfinden?
Das Wichtigste zuerst: JA! Trotz Ausgangsbeschränkung und Kontaktverbot ist es nicht verboten, umzuziehen! Unter gewissen Voraussetzungen ist es erlaubt, den Umzug durchzuführen. Ein Umzug sollte allerdings nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn er unumgänglich ist. Das lässt sich beispielsweise nicht abstreiten, wenn Ihre aktuelle Wohnung bereits gekündigt wurde.
Bevor wir Ihnen den aktuellen Stand näher erläutern, möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die Vorschriften jederzeit ändern können. Außerdem gibt es je nach Bundesland verschiedene Maßnahmen. Fast täglich ändern sich die Regularien und Empfehlungen, die wir deshalb in diesem Beitrag nicht alle berücksichtigen können. Als Hinweis deshalb für Sie: Dieser Beitrag wurde am 6. November 2020 aktualisiert und bezieht sich daher auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebote.
Informieren Sie sich bitte zusätzlich zum aktuellen Stand in Ihrem Bundesland! Denn halten Sie sich nicht an die herrschenden Vorschriften, drohen hohe Strafen. Bleiben Sie bitte zuhause, sofern es sich nicht zwingend vermeiden lässt. Bei den Vorschriften wird deutlich zwischen einem Umzug mit privaten Helfern und Freunden und der Beauftragung eines Umzugsunternehmens unterschieden. Deshalb sind die folgenden Informationen ebenfalls entsprechend unterteilt.
Umzug mit privaten
Helfern
Derzeit lässt sich ein Umzug mit Freunden nicht realisieren. Sie dürfen sich maximal mit zehn Personen treffen, diese dürfen aber nur aus maximal zwei Haushalten stammen. Da sie bereits einen Haushalt bilden, dürfen Sie nur noch auf Helfer aus einem weiteren Haushalt zurückgreifen. Neben diesem Kontaktverbot muss außerdem ein Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten werden. Die wenigsten Umzüge lassen sich mit dieser geringen Unterstützung durchführen. Haben Sie nur ein paar Kisten, die Sie alleine transportieren können, lässt sich das natürlich durchführen. Auf die Hilfe von verschiedenen Freunden, Bekannten, Kollegen oder Nachbarn müssen Sie allerdings verzichten!
Ein Umzug darf derzeit also mir privaten Helfern nur sehr eingeschränkt stattfinden. Und auch bei dieser Ausnahme gilt: Beachten Sie die veröffentlichten Hygienevorschriften zum SARS-CoV-2 und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Umzug mit
einem Umzugsunternehmen
Anders als bei einem Umzug mit privaten Helfern dürfen Umzugsunternehmen Ihre Dienstleistungen auch weiterhin ausführen. Von der Schließungen diverser Geschäfte und Betriebe sind Umzugsunternehmen ausgeschlossen! Unter der Voraussetzung, dass neue Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, kann Ihr Umzug problemlos stattfinden. Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:
Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern.
Den Mitarbeitern muss die Möglichkeit geboten werden, sich regelmäßig die Hände zu waschen.
Wer krank ist, muss den Umzug absagen bzw. verschieben!
Umzugskartons werden vom Unternehmen nicht mehr zurückgenommen. Jeder Kunde erhält neue Kartonagen und muss diese auch selbst entsorgen.
Lüften Sie regelmäßig!
Reinigen Sie die Oberflächen vor dem Umzug in der alten und in der neuen Wohnung. Ebenso sollten die Möbel gereinigt werden.
Maßnahmen die Unternehmen sonst noch eingeführt haben:
Besichtigungstermine werden digital bzw. virtuell durchgeführt.
Vor dem Umzug werden die Hände desinfiziert. Während der Arbeit werden Handschuhe getragen.
Die Anreise der Mitarbeiter erfolgt in getrennten Autos.
Gearbeitet wird in Teams. Die Teams arbeiten eigenständig und haben keinen Kontakt zueinander. Grund: Sollte ein Team infiziert sein, können die anderen Teams problemlos weiterarbeiten. Dadurch kann verhindert werden, dass im Notfall alle geplanten Umzüge auf Grund von Quarantäne abgesagt werden müssen.
Besonders in dieser schwierigen Zeit versuchen Umzugsunternehmen Ihnen Ihren Umzug trotz der schwierigen Situation zu ermöglichen. Müssen Sie also kurzfristig von einem Umzug mit Freunden auf einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen umplanen, kontaktieren Sie die Unternehmen in ihrer Region. Fragen Sie bei den Unternehmen an und versuchen Sie Ihr Glück auch bei kurzfristigen Umzügen.
Was Sie ein Umzug mit einem Umzugsunternehmen kostet, können Sie mit unserem Umzugskostenrechner ganz schnell selbst ermitteln.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung Ihres Umzugs und bleiben Sie gesund! Ihr umzuege.de-Team
Na Bravo, da plant man von langer Hand einen Umzug und plötzlich steht statt Möbelwagen erst einmal ein Virus vor der Tür. Sie stellen sich jetzt berechtigterweise die Frage: Darf der Umzug eigentlich noch stattfinden?
Das Wichtigste zuerst: JA! Trotz Ausgangsbeschränkung und Kontaktverbot ist es nicht verboten, umzuziehen! Unter gewissen Voraussetzungen ist es erlaubt, den Umzug durchzuführen. Ein Umzug sollte allerdings nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn er unumgänglich ist. Das lässt sich beispielsweise nicht abstreiten, wenn Ihre aktuelle Wohnung bereits gekündigt wurde.
Bevor wir Ihnen den aktuellen Stand näher erläutern, möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die Vorschriften jederzeit ändern können. Außerdem gibt es je nach Bundesland verschiedene Maßnahmen. Fast täglich ändern sich die Regularien und Empfehlungen, die wir deshalb in diesem Beitrag nicht alle berücksichtigen können. Als Hinweis deshalb für Sie: Dieser Beitrag wurde am 6. November 2020 aktualisiert und bezieht sich daher auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebote.
Informieren Sie sich bitte zusätzlich zum aktuellen Stand in Ihrem Bundesland! Denn halten Sie sich nicht an die herrschenden Vorschriften, drohen hohe Strafen. Bleiben Sie bitte zuhause, sofern es sich nicht zwingend vermeiden lässt.
Bei den Vorschriften wird deutlich zwischen einem Umzug mit privaten Helfern und Freunden und der Beauftragung eines Umzugsunternehmens unterschieden. Deshalb sind die folgenden Informationen ebenfalls entsprechend unterteilt.
Umzug mit privaten Helfern
Derzeit lässt sich ein Umzug mit Freunden nicht realisieren. Sie dürfen sich maximal mit zehn Personen treffen, diese dürfen aber nur aus maximal zwei Haushalten stammen. Da sie bereits einen Haushalt bilden, dürfen Sie nur noch auf Helfer aus einem weiteren Haushalt zurückgreifen. Neben diesem Kontaktverbot muss außerdem ein Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten werden. Die wenigsten Umzüge lassen sich mit dieser geringen Unterstützung durchführen. Haben Sie nur ein paar Kisten, die Sie alleine transportieren können, lässt sich das natürlich durchführen. Auf die Hilfe von verschiedenen Freunden, Bekannten, Kollegen oder Nachbarn müssen Sie allerdings verzichten!
Ein Umzug darf derzeit also mir privaten Helfern nur sehr eingeschränkt stattfinden. Und auch bei dieser Ausnahme gilt: Beachten Sie die veröffentlichten Hygienevorschriften zum SARS-CoV-2 und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Umzug mit einem Umzugsunternehmen
Anders als bei einem Umzug mit privaten Helfern dürfen Umzugsunternehmen Ihre Dienstleistungen auch weiterhin ausführen. Von der Schließungen diverser Geschäfte und Betriebe sind Umzugsunternehmen ausgeschlossen! Unter der Voraussetzung, dass neue Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, kann Ihr Umzug problemlos stattfinden. Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:
Maßnahmen die Unternehmen sonst noch eingeführt haben:
Besonders in dieser schwierigen Zeit versuchen Umzugsunternehmen Ihnen Ihren Umzug trotz der schwierigen Situation zu ermöglichen. Müssen Sie also kurzfristig von einem Umzug mit Freunden auf einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen umplanen, kontaktieren Sie die Unternehmen in ihrer Region. Fragen Sie bei den Unternehmen an und versuchen Sie Ihr Glück auch bei kurzfristigen Umzügen.
Was Sie ein Umzug mit einem Umzugsunternehmen kostet, können Sie mit unserem Umzugskostenrechner ganz schnell selbst ermitteln.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung Ihres Umzugs und bleiben Sie gesund!
Ihr umzuege.de-Team