Der Umzug in ein neues Zuhause bringt häufig die Notwendigkeit eines Bankenwechsels mit sich. Liegt der ausgewählte Wohnort nicht mehr im Einzugsgebiet des bisherigen Kreditinstituts, müssten Bankkunden ansonsten weitere Strecken für einen Termin am Bankschalter oder eine Bargeldeinzahlung am Bankautomaten in Kauf nehmen. Ein durchdachter Girokontowechsel schafft Abhilfe und ist inzwischen überaus einfach und schnell erledigt. Bei der Gelegenheit sollten die Kosten unter die Lupe genommen werden, um künftig möglichst günstig am Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Preise und Bedarf analysieren
Ob sich der Girokontenwechsel im Rahmen des Umzugs auch finanziell lohnt, kann nur ein Preisvergleich zeigen. Deshalb sollte zunächst der Blick auf den letzten Kontoauszug gerichtet werden. Dort sind die Kontoführungsgebühren aufgeführt. Zudem sollten sich Verbraucher Gedanken zu ihrem tatsächlichen Bedarf machen. Viele können inzwischen auf ein umfassendes Filialnetz der Banken verzichten und wickeln ihre Überweisungen und sonstige Erledigungen größtenteils online ab. Diejenigen, die genau wissen, welche Leistungen ihnen wichtig sind und auf welche sie verzichten können, finden schneller ein bedarfsgerechtes Kontomodell.
Achtung bei Gratis-Girokonten!
Für Girokonten wird teilweise ebenso aggressiv geworben wie für Handy- oder Stromverträge. Prämien und vorübergehende Vergünstigungen sind nur einige der vielfältigen Lockmittel. Was auf den ersten Blick wie ein attraktives Angebot erscheint, entpuppt sich schnell als Kostenfalle. Beim Vergleich der Gebühren ist deshalb Vorsicht geboten. Ein Finanzexperte erklärt, was Verbraucher bedenken sollten, wenn sie ein kostenloses Girokonto suchen: „Wenn von einem kostenfreien Girokonto die Rede ist, dann ist damit ausschließlich die Kontoführungsgebühr gemeint, die nicht berechnet wird.“ Komplett gratis, seien viele dieser Konten jedoch nicht. „Gebühren können beispielsweise für das Ausstellen einer Kreditkarte oder beim Bargeldbezug am Automaten entstehen“, heißt es im Verbrauchertipp. Gleiches gilt unter anderem für beleghafte Überweisungen, Dispozinsen, Daueraufträge und die Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Wechselhilfen der Banken
Um Kunden den Wechsel zwischen Konten beziehungsweise Banken zu erleichtern, wurden Zahlungsdienstleister vom Gesetzgeber zur Unterstützung verpflichtet. Gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG) hat jeder Verbraucher seit 18. September 2016 Anspruch auf die gesetzliche Kontenwechselhilfe seitens der beteiligten Kreditinstitute beziehungsweise Zahlungsdienstleister. Wesentliche Fakten dazu auf einen Blick:
Die bisherige Bank und die neue Bank müssen bei einem Kontowechsel zugunsten des Verbrauchers kooperieren.
Für die Bearbeitungsfrist gibt es strenge Vorgaben vom Gesetzgeber – nach spätestens zwölf Geschäftstagen sollte der Wechsel der Konten erledigt sein.
Für Schäden, die dem Verbraucher währenddessen entstehen, haften die Banken.
Während die bisherige Bank eine Buchungsübersicht des Kunden (inkl. Daueraufträge, Lastschriftmandate, Lastschriften, Überweisungen) bereitstellen muss, ist die neue Bank für die schriftliche Information zum Kontowechsel an sämtliche Zahlungspartner des Verbrauchers verantwortlich und muss die vereinbarten Daueraufträge einrichten.
Ob Vermieter, Stromanbieter, Leasinggeber oder Arbeitgeber: Welche Zahlungspartner informiert werden, entscheidet der Verbraucher.
Der alte Zahlungsdienstleister überweist den Restsaldo auf das neue Konto und schließt das alte Konto zum gewünschten Zeitpunkt.
Kommen Verbraucher und der übertragende sowie der empfangende Zahlungsdienstleister ihren Pflichten nach, verläuft der Kontowechsel weitestgehend einwandfrei, sodass dem Kontoinhaber keinerlei Nachteile entstehen.
Voraussetzung für einen reibungslosen Kontowechselservice durch die Geldinstitute ist eine schriftliche Ermächtigung durch den Kontoinhaber. Das Formular zur Erteilung dieser Ermächtigung müssen die beteiligten Zahlungsdienstleister ebenfalls aushändigen. Das offizielle Formular ist zwar kein Muss, soll Verbrauchern jedoch das Prozedere erleichtern, weil es alle wichtigen Punkte umfasst.
Komplizierte Formulare vs. Online-Service
Banken sind nur dann an die Vorschriften der gesetzlichen Kontenwechselhilfe gebunden, wenn die Ermächtigung schriftlich erfolgt und vom Verbraucher unterschrieben ist. Ein reiner digitaler Wechselservice ist von den Vorgaben befreit. Viele Geldinstitute bieten dennoch einen zuverlässigen Online-Wechselservice inklusive automatischer Information der Zahlungspartner und der Übertragung von Gutschriften, Lastschriften und Daueraufträgen gemäß Kundenwunsch.
Nicht selten ist dieser Service kostenlos sowie für Verbraucher wesentlich einfacher in der Abwicklung als der Prozess mit dem Formular des Gesetzgebers. Das offizielle Dokument weist dutzende Felder auf, die mit Kreuzen versehen werden können – das Ausfüllen ist entsprechend zeitaufwändig sowie mühsam. Beim Online-Service entfällt die für Banken gesetzliche Servicepflicht, jedoch auch die damit verbundene Bürokratie.
Pflichtverletzungen durch Banken
Grundsätzlich ist es bei einem Girokontowechsel möglich, dass nicht alles perfekt verläuft. Unter anderem kann es sein, dass Zahlungspartner Informationsschreiben von Kreditinstituten nicht akzeptieren und zusätzlich eine Bestätigung durch den Kontoinhaber fordern. Es lohnt sich deshalb, die vom bisherigen Kreditinstitut angefertigte Liste mit Zahlungspartnern und deren Erhalt der neuen Kontodaten zu kontrollieren.
Werden Pflichten durch die Zahlungsdienstleister jedoch klar verletzt, können Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn ein Dienstleister Daueraufträge verspätet ausführt und dem Verbraucher daraufhin Verzugszinsen entstehen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Passende Online-Beschwerdeformulare für die zügige Abwicklung hat die BaFin auf der Informationsseite direkt verlinkt.
Bedingungen kritisch prüfen
Bevor ein Eröffnungsantrag für ein Girokonto versendet wird, sollten Verbraucher die Bedingungen genauestens kontrollieren. Zum Teil sind Konten an Geldanlagen, eine Kontoführung über das Internet oder einen fixen Geldeingang pro Monat gekoppelt.
Tipp: Rückbuchungen aufgrund des Kontowechsels können unnötige Kosten verursachen. Um sicherzugehen, dass tatsächlich alle Buchungen erfolgreich auf das neue Konto übertragen wurden, können Verbraucher das alte Konto mit ausreichend Guthaben weiterführen, bis sämtliche Bestätigungen der Zahlungspartner eingegangen sind. Das beugt Unkosten vor und nach dem abgeschlossenen Kontowechsel lässt sich das bisherige Konto fristlos kündigen.
Der Umzug in ein neues Zuhause bringt häufig die Notwendigkeit eines Bankenwechsels mit sich. Liegt der ausgewählte Wohnort nicht mehr im Einzugsgebiet des bisherigen Kreditinstituts, müssten Bankkunden ansonsten weitere Strecken für einen Termin am Bankschalter oder eine Bargeldeinzahlung am Bankautomaten in Kauf nehmen. Ein durchdachter Girokontowechsel schafft Abhilfe und ist inzwischen überaus einfach und schnell erledigt. Bei der Gelegenheit sollten die Kosten unter die Lupe genommen werden, um künftig möglichst günstig am Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Preise und Bedarf analysieren
Ob sich der Girokontenwechsel im Rahmen des Umzugs auch finanziell lohnt, kann nur ein Preisvergleich zeigen. Deshalb sollte zunächst der Blick auf den letzten Kontoauszug gerichtet werden. Dort sind die Kontoführungsgebühren aufgeführt. Zudem sollten sich Verbraucher Gedanken zu ihrem tatsächlichen Bedarf machen. Viele können inzwischen auf ein umfassendes Filialnetz der Banken verzichten und wickeln ihre Überweisungen und sonstige Erledigungen größtenteils online ab. Diejenigen, die genau wissen, welche Leistungen ihnen wichtig sind und auf welche sie verzichten können, finden schneller ein bedarfsgerechtes Kontomodell.
Achtung bei Gratis-Girokonten!
Für Girokonten wird teilweise ebenso aggressiv geworben wie für Handy- oder Stromverträge. Prämien und vorübergehende Vergünstigungen sind nur einige der vielfältigen Lockmittel. Was auf den ersten Blick wie ein attraktives Angebot erscheint, entpuppt sich schnell als Kostenfalle. Beim Vergleich der Gebühren ist deshalb Vorsicht geboten. Ein Finanzexperte erklärt, was Verbraucher bedenken sollten, wenn sie ein kostenloses Girokonto suchen: „Wenn von einem kostenfreien Girokonto die Rede ist, dann ist damit ausschließlich die Kontoführungsgebühr gemeint, die nicht berechnet wird.“ Komplett gratis, seien viele dieser Konten jedoch nicht. „Gebühren können beispielsweise für das Ausstellen einer Kreditkarte oder beim Bargeldbezug am Automaten entstehen“, heißt es im Verbrauchertipp. Gleiches gilt unter anderem für beleghafte Überweisungen, Dispozinsen, Daueraufträge und die Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Wechselhilfen der Banken
Um Kunden den Wechsel zwischen Konten beziehungsweise Banken zu erleichtern, wurden Zahlungsdienstleister vom Gesetzgeber zur Unterstützung verpflichtet. Gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG) hat jeder Verbraucher seit 18. September 2016 Anspruch auf die gesetzliche Kontenwechselhilfe seitens der beteiligten Kreditinstitute beziehungsweise Zahlungsdienstleister. Wesentliche Fakten dazu auf einen Blick:
Voraussetzung für einen reibungslosen Kontowechselservice durch die Geldinstitute ist eine schriftliche Ermächtigung durch den Kontoinhaber. Das Formular zur Erteilung dieser Ermächtigung müssen die beteiligten Zahlungsdienstleister ebenfalls aushändigen. Das offizielle Formular ist zwar kein Muss, soll Verbrauchern jedoch das Prozedere erleichtern, weil es alle wichtigen Punkte umfasst.
Komplizierte Formulare vs. Online-Service
Banken sind nur dann an die Vorschriften der gesetzlichen Kontenwechselhilfe gebunden, wenn die Ermächtigung schriftlich erfolgt und vom Verbraucher unterschrieben ist. Ein reiner digitaler Wechselservice ist von den Vorgaben befreit. Viele Geldinstitute bieten dennoch einen zuverlässigen Online-Wechselservice inklusive automatischer Information der Zahlungspartner und der Übertragung von Gutschriften, Lastschriften und Daueraufträgen gemäß Kundenwunsch.
Nicht selten ist dieser Service kostenlos sowie für Verbraucher wesentlich einfacher in der Abwicklung als der Prozess mit dem Formular des Gesetzgebers. Das offizielle Dokument weist dutzende Felder auf, die mit Kreuzen versehen werden können – das Ausfüllen ist entsprechend zeitaufwändig sowie mühsam. Beim Online-Service entfällt die für Banken gesetzliche Servicepflicht, jedoch auch die damit verbundene Bürokratie.
Pflichtverletzungen durch Banken
Grundsätzlich ist es bei einem Girokontowechsel möglich, dass nicht alles perfekt verläuft. Unter anderem kann es sein, dass Zahlungspartner Informationsschreiben von Kreditinstituten nicht akzeptieren und zusätzlich eine Bestätigung durch den Kontoinhaber fordern. Es lohnt sich deshalb, die vom bisherigen Kreditinstitut angefertigte Liste mit Zahlungspartnern und deren Erhalt der neuen Kontodaten zu kontrollieren.
Werden Pflichten durch die Zahlungsdienstleister jedoch klar verletzt, können Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn ein Dienstleister Daueraufträge verspätet ausführt und dem Verbraucher daraufhin Verzugszinsen entstehen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Passende Online-Beschwerdeformulare für die zügige Abwicklung hat die BaFin auf der Informationsseite direkt verlinkt.
Bedingungen kritisch prüfen
Bevor ein Eröffnungsantrag für ein Girokonto versendet wird, sollten Verbraucher die Bedingungen genauestens kontrollieren. Zum Teil sind Konten an Geldanlagen, eine Kontoführung über das Internet oder einen fixen Geldeingang pro Monat gekoppelt.
Tipp: Rückbuchungen aufgrund des Kontowechsels können unnötige Kosten verursachen. Um sicherzugehen, dass tatsächlich alle Buchungen erfolgreich auf das neue Konto übertragen wurden, können Verbraucher das alte Konto mit ausreichend Guthaben weiterführen, bis sämtliche Bestätigungen der Zahlungspartner eingegangen sind. Das beugt Unkosten vor und nach dem abgeschlossenen Kontowechsel lässt sich das bisherige Konto fristlos kündigen.
Ihr umzuege.de-Team