Hinter dieser Abkürzung verbringt sich die Gebühreneinzugszentrale, die man lange Jahre synonym für jenen Betrag verwendete, den wir heute auch unter dem Namen Rundfunkgebühr kennen. Offiziell wurde die GEZ 2013 in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Diese Bezeichnung kennt allerdings kaum jemand. Der geläufige Begriff GEZ ist vielen im Kopf geblieben und hält sich hartnäckig im allgemeinen Sprachgebrauch. Daneben konnten sich die Begriffe Rundfunkbeitrag oder Rundfunkgebühr etablieren. Letztlich meinen aber alle das gleiche – nämlich die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender durch die in Deutschland lebenden Menschen.
Aufgabe jener öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ist es, möglichst breit und unabhängig zu berichten und damit der Pressefreiheit in Deutschland zu dienen. Im Gegensatz zu privaten Sendern, die sich vor allem durch Werbung finanzieren, gilt eine neutrale Berichterstattung bei den „Öffentlich-Rechtlichen“ als gesichert.
Darüber hinaus sind öffentlich-rechtliche Sender dazu verpflichtet, die Inhalte und das Programm auch hörgeschädigten Menschen zugänglich zu machen.
Der Beitrag wird außerdem dazu verwendet, kleinen Spartensendern – besonders in Form von regionalen Nachrichtensendern – die Existenz zu ermöglichen. Ohne diesen Beitragsservice wären diese Sender nicht lukrativ genug, um am Leben gehalten zu werden.
Was sind öffentlich-rechtliche Sender?
Dahinter verbergen sich insgesamt rund 20 Fernsehsender und eine Vielzahl an Radiosendern. Sie alle werden von der Rundfunkgebühr finanziert.
Neben den bekannten TV Sendern ARD und ZDF, die sich im aktuellen Namen widerspiegeln, gehören beispielsweise auch der Kindersender KiKa, arte und Phoenix zu den öffentlich-rechtlichen TV Sendern. Bei den Radiosendern zählen beispielsweise NDR, mdr, BR, SWR, DASDING, SR und der WDR dazu.
Was kostet der Beitrag?
Der monatliche Beitrag für die Rundfunkgebühren wurde bis 2020 auf 17,50 Euro festgelegt. Das entspricht einem Jahresbeitrag von 210 Euro. Die monatlichen Kosten teilen sich wie folgt auf:
ARD: 12,31 Euro
ZDF: 4,36 Euro
Deutschlandradio: 0,50 Euro
Landesmedienanstalten 0,33 Euro
Die Beiträge werden quartalsweise bezahlt. Eine halbjährliche oder jährliche Abbuchung kann beantragt werden.
Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Den Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt in Deutschland zahlen. Das bedeutet, dass pro Haushalt nur eine Person für den Rundfunkbeitrag aufkommen muss. Früher musste jede Person die Rundfunkgebühr zahlen. Damals fiel kein Pauschalbetrag an, sondern man rechnete pro Gerät in der Wohnung oder dem Haus ab. Dazu haben neben Fernsehern und Radios auch internetfähige Geräte gezählt, über die man Inhalte ebenfalls abrufen konnte. Der Rundfunkbeitrag musste auch dann gezahlt werden, wenn man die öffentlich-rechtlichen Dienste nicht nutzte. Das gilt bis heute. Unabhängig davon, ob er einen Fernseher oder ein Radio besitzt, muss jeder Haushalt den monatlich festen Beitrag bezahlen – es sei denn, man kommt für eine Befreiung in Frage.
Welche Menschen können sich von der GEZ
befreien lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien und sich abmelden lassen. Folgende Menschen können einen entsprechenden Antrag stellen.
Wenn Sie nachweisen können, dass ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen empfangen.
Wenn Sie taubblind oder Empfänger von Blindenhilfe sind.
Gehörlose können eine Reduzierung beantragen.
Wenn Sie oder ein Angehöriger schwerbehindert ist, kann eine Reduzierung beantragt werden.
Wenn Sie Azubi oder Student sind und nicht bei Ihren Eltern leben. Zusätzlich müssen Sie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Den Antrag können Sie direkt online über die Website stellen, oder ausdrucken und per Post abschicken. In diesem Fall sollten Sie Ihren Antrag als Einschreiben versenden. So haben Sie einen Nachweis darüber, dass der Antrag angekommen ist.
Bitte beachten Sie, dass bereits bezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden. Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung gilt immer nur für zukünftig anfallende Beiträge.
Anmelden, Ummelden und Abmelden des
Beitragsservice
Sie ziehen in eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich auch beim Beitragsservice ummelden. Haben Sie vorher noch keine Gebühr bezahlt, sollten Sie die Anmeldung innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem Umzug vornehmen.
Zum Ummelden benötigen Sie Ihre 9-stellige Beitragsnummer. Diese finden Sie auf jedem Brief, den Sie von der GEZ erhalten haben, oder im Verwendungszweck Ihrer Bankabbuchung.
Die Anmeldung können Sie wie die Ummeldung auch direkt online beantragen. Beides geht relativ einfach und schnell. Da Sie einer Zahlung in der Regel nicht entgehen können, sollten Sie das Thema nicht zu lange aufschieben.
Ziehen zwei Partner in einer neuen Wohnung zusammen und haben bisher beide den Beitrag bezahlt, kann sich einer abmelden. Wie gesagt: Es muss nur pro Haushalt gezahlt werden! Auch diese Abmeldung können Sie direkt online beantragen. Es empfiehlt sich, die Meldebescheinigung beider Parteien beizufügen. Zudem sollten Sie beide Beitragsnummern angeben. Das erleichtert die Bearbeitung und erspart Ihnen in den meisten Fällen eine lange Bearbeitungszeit durch Rückfragen.
Übrigens: Laut einem aktuellen Urteil entfällt für eine Zweitwohnung die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr!
Was passiert, wenn die GEZ nicht gezahlt
wird?
Zunächst erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung inklusive Säumniszuschlag. Ignorieren Sie diese Zahlungsaufforderung, kann es im Extremfall zu Lohnpfändungen oder zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Zahlen Sie länger als sechs Monate nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und es kann ein Bußgeld auf Sie zukommen.
Viele Menschen versuchen, gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen und verweigern die Zahlung, da Sie den Standpunkt vertreten, die Rundfunkgebühren seien nicht rechtmäßig. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema zuletzt am 18.07.2018 bestätigt, dass die Rundfunkgebühren der Verfassung entsprechen. Gleiches bestätigte auch der europäische Gerichtshof. Um eine Zahlung kommen Sie also wirklich nur dann herum, wenn Sie eines der oben aufgeführten Ausnahmekriterien erfüllen und dadurch befreit werden.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Fernsehen oder Radiohören!
Was ist die GEZ?
Hinter dieser Abkürzung verbringt sich die Gebühreneinzugszentrale, die man lange Jahre synonym für jenen Betrag verwendete, den wir heute auch unter dem Namen Rundfunkgebühr kennen. Offiziell wurde die GEZ 2013 in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Diese Bezeichnung kennt allerdings kaum jemand. Der geläufige Begriff GEZ ist vielen im Kopf geblieben und hält sich hartnäckig im allgemeinen Sprachgebrauch. Daneben konnten sich die Begriffe Rundfunkbeitrag oder Rundfunkgebühr etablieren. Letztlich meinen aber alle das gleiche – nämlich die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender durch die in Deutschland lebenden Menschen.
Aufgabe jener öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ist es, möglichst breit und unabhängig zu berichten und damit der Pressefreiheit in Deutschland zu dienen. Im Gegensatz zu privaten Sendern, die sich vor allem durch Werbung finanzieren, gilt eine neutrale Berichterstattung bei den „Öffentlich-Rechtlichen“ als gesichert.
Darüber hinaus sind öffentlich-rechtliche Sender dazu verpflichtet, die Inhalte und das Programm auch hörgeschädigten Menschen zugänglich zu machen.
Der Beitrag wird außerdem dazu verwendet, kleinen Spartensendern – besonders in Form von regionalen Nachrichtensendern – die Existenz zu ermöglichen. Ohne diesen Beitragsservice wären diese Sender nicht lukrativ genug, um am Leben gehalten zu werden.
Was sind öffentlich-rechtliche Sender?
Dahinter verbergen sich insgesamt rund 20 Fernsehsender und eine Vielzahl an Radiosendern. Sie alle werden von der Rundfunkgebühr finanziert.
Neben den bekannten TV Sendern ARD und ZDF, die sich im aktuellen Namen widerspiegeln, gehören beispielsweise auch der Kindersender KiKa, arte und Phoenix zu den öffentlich-rechtlichen TV Sendern. Bei den Radiosendern zählen beispielsweise NDR, mdr, BR, SWR, DASDING, SR und der WDR dazu.
Was kostet der Beitrag?
Der monatliche Beitrag für die Rundfunkgebühren wurde bis 2020 auf 17,50 Euro festgelegt. Das entspricht einem Jahresbeitrag von 210 Euro. Die monatlichen Kosten teilen sich wie folgt auf:
Die Beiträge werden quartalsweise bezahlt. Eine halbjährliche oder jährliche Abbuchung kann beantragt werden.
Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Den Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt in Deutschland zahlen. Das bedeutet, dass pro Haushalt nur eine Person für den Rundfunkbeitrag aufkommen muss. Früher musste jede Person die Rundfunkgebühr zahlen. Damals fiel kein Pauschalbetrag an, sondern man rechnete pro Gerät in der Wohnung oder dem Haus ab. Dazu haben neben Fernsehern und Radios auch internetfähige Geräte gezählt, über die man Inhalte ebenfalls abrufen konnte. Der Rundfunkbeitrag musste auch dann gezahlt werden, wenn man die öffentlich-rechtlichen Dienste nicht nutzte. Das gilt bis heute. Unabhängig davon, ob er einen Fernseher oder ein Radio besitzt, muss jeder Haushalt den monatlich festen Beitrag bezahlen – es sei denn, man kommt für eine Befreiung in Frage.
Welche Menschen können sich von der GEZ befreien lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien und sich abmelden lassen. Folgende Menschen können einen entsprechenden Antrag stellen.
Sie können online die Rundfunkbeitragsbefreiung/Ermäßigung beantragen . Neben diesem Formular müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen.
Den Antrag können Sie direkt online über die Website stellen, oder ausdrucken und per Post abschicken. In diesem Fall sollten Sie Ihren Antrag als Einschreiben versenden. So haben Sie einen Nachweis darüber, dass der Antrag angekommen ist.
Bitte beachten Sie, dass bereits bezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden. Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung gilt immer nur für zukünftig anfallende Beiträge.
Anmelden, Ummelden und Abmelden des Beitragsservice
Sie ziehen in eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich auch beim Beitragsservice ummelden. Haben Sie vorher noch keine Gebühr bezahlt, sollten Sie die Anmeldung innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem Umzug vornehmen.
Zum Ummelden benötigen Sie Ihre 9-stellige Beitragsnummer. Diese finden Sie auf jedem Brief, den Sie von der GEZ erhalten haben, oder im Verwendungszweck Ihrer Bankabbuchung.
Die Anmeldung können Sie wie die Ummeldung auch direkt online beantragen. Beides geht relativ einfach und schnell. Da Sie einer Zahlung in der Regel nicht entgehen können, sollten Sie das Thema nicht zu lange aufschieben.
Ziehen zwei Partner in einer neuen Wohnung zusammen und haben bisher beide den Beitrag bezahlt, kann sich einer abmelden. Wie gesagt: Es muss nur pro Haushalt gezahlt werden! Auch diese Abmeldung können Sie direkt online beantragen. Es empfiehlt sich, die Meldebescheinigung beider Parteien beizufügen. Zudem sollten Sie beide Beitragsnummern angeben. Das erleichtert die Bearbeitung und erspart Ihnen in den meisten Fällen eine lange Bearbeitungszeit durch Rückfragen.
Übrigens: Laut einem aktuellen Urteil entfällt für eine Zweitwohnung die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr!
Was passiert, wenn die GEZ nicht gezahlt wird?
Zunächst erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung inklusive Säumniszuschlag. Ignorieren Sie diese Zahlungsaufforderung, kann es im Extremfall zu Lohnpfändungen oder zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Zahlen Sie länger als sechs Monate nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und es kann ein Bußgeld auf Sie zukommen.
Viele Menschen versuchen, gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen und verweigern die Zahlung, da Sie den Standpunkt vertreten, die Rundfunkgebühren seien nicht rechtmäßig. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema zuletzt am 18.07.2018 bestätigt, dass die Rundfunkgebühren der Verfassung entsprechen. Gleiches bestätigte auch der europäische Gerichtshof. Um eine Zahlung kommen Sie also wirklich nur dann herum, wenn Sie eines der oben aufgeführten Ausnahmekriterien erfüllen und dadurch befreit werden.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Fernsehen oder Radiohören!
Ihr umzuege.de-Team