Umzugsratgeber

Ummelden nach einem Umzug

Ummelden nach einem Umzug
Ummelden nach einem Umzug
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26.06.2019
Netti Krumbiegel

Der Umzug ist geschafft, jetzt fehlt auf Ihrer Checkliste nur noch das Ummelden? Wenn Sie diese Pflicht erledigt haben, dann können Sie endlich den gesamten Umzugsstress hinter sich lassen.

Verschiedene Stellen, Ämter und Anbieter müssen nun über Ihren neuen Wohnsitz informiert werden. Wer und wo genau, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und mit welcher Frist diese Ummeldung stattfinden muss, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Einwohnermeldeamt

Im jeweiligen Amt in der neuen Stadt oder in der neuen Gemeinde müssen Sie sich ummelden. Zu den Fristen: Sie sind laut Bundesmeldegesetz gesetzlich dazu verpflichtet, sich innerhalb von spätestens 14 Tagen dort umzumelden.

Die 14 Tage werden ab dem Tag gerechnet, ab dem der Mietvertrag beginnt. Melden Sie sich erst zu einem späteren Zeitpunkt um, dann drohen Ordnungsgelder mit einer Höhe von bis zu 500 €.

Diese Ummeldung kann leider nicht online vorgenommen werden, sondern muss persönlich erledigt werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass Sie mithilfe einer Vollmacht jemand anderem diesen Behördengang übertragen und diese Person für Sie zum Amt gehen kann.

Benötigt man einen Termin für eine Ummeldung?

In Großstädten, wie z. B. in Hamburg, sollte man im besten Fall bereits 1 bis 2 Monate vorher einen Termin ausmachen. Erscheinen Sie ohne einen Termin, dann ist eine Ummeldung an diesem Tag, wenn überhaupt, nur mit stundenlanger Wartezeit möglich.

In kleineren Städten und Gemeinden kann man ohne Termin vorbeikommen, aber auch hier ist es empfehlenswert, Wartezeit mitzubringen.

Informieren Sie sich bereits im Vorfeld online, wie die Regelung für Termine und Wartezeiten an Ihrem neuen Wohnsitz ist.

Was braucht man für die Ummeldung?

Sie benötigen nicht viel:

  • Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung: Diese stellt der Vermieter dem Mieter aus. Wohnt man in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, also im Eigentum, muss man sich diese Bescheinigung selbst ausstellen.
  • Mietvertrag: Dieser ist nicht zwingend notwendig, kann aber ergänzend zur Wohnungsgeberbescheinigung mitgebracht werden.
  • Bargeld: Manche Orte nehmen einen kleinen Beitrag von ca. 10 € als Gebühr für die Bearbeitung. Eine Info, ob es Kosten in Ihrem Ort gibt, finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Behörde.
Hinweis: In einigen Orten heißt das Einwohnermeldeamt auch Bürgerbüro, Bürgerservice, Bürgeramt oder Bezirksamt.

Auto

Nicht nur sich selbst, sondern auch Ihr Auto müssen Sie ummelden. Immer dann, wenn Sie den Zulassungsbezirk durch Umziehen wechseln, müssen Sie innerhalb der Frist von 2 Wochen dies bei Ihrer neuen Kfz-Zulassungsbehörde bzw. Zulassungsstelle machen.

Tipp: Viele Einwohnermeldeämter melden automatisch auch Ihr Auto um. Das war vor ein paar Jahren noch ganz anders, doch durch diesen Service können Sie sich jetzt häufig den zweiten Behördengang sparen.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie Ihr Kennzeichnen mittlerweile behalten können, müssen Sie Ihr Fahrzeug dennoch ummelden.

Diese Unterlagen benötigen Sie:

  • Bargeld für entstehende Kosten / Gebühren bei der Fahrzeugzulassung etc. (ca. 60 €)
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
  • Personalausweis
  • Versicherungsbescheinigung
  • Nachweise über wichtige Untersuchungen (TÜV etc.)
  • Bankkarte um ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer abzugeben

Versorgungsdienste (Strom, Gas und Wasser)

Wenn Sie umziehen, müssen Sie die Versorgungsdienste sowohl abmelden als auch wieder neu anmelden.

Am besten ist es, wenn Sie bereits ca. 2 Monate vor dem Umzug Ihre Anbieter kontaktieren und klären, wie die Versorgung am neuen Wohnort ist.

Eventuell können Sie Ihren aktuellen Anbieter auch am neuen Wohnort weiterhin verwenden. Ist dies nicht der Fall, dann beachten Sie Kündigungsfristen und kümmern Sie sich zeitnah um einen neuen Anbieter.

Ein Umzug bietet einen optimalen Zeitpunkt, um seinen bisherigen Anbieter mit anderen zu vergleichen. Vielleicht gibt es mittlerweile günstigere Angebote, die Sie nutzen können.

Check24
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Telefon und Internet

Auch Ihren Telefon- und Internetanschluss müssen Sie ummelden bzw. mit umziehen. Hier empfiehlt es sich, am besten bereits ca. 3 Monate vor Ihrem Umzug Ihren aktuellen Anbieter zu informieren. Damit haben Sie ausreichend Zeit, den Vertrag gegebenenfalls zu kündigen und einen neuen Anschluss zu beantragen.

Nicht jeder Anbieter ist in jeder Region in gleicher Qualität oder mit gleicher Internet-Bandbreite verfügbar, sprechen Sie deshalb mit Ihrem Anbieter, wie der Netzausbau im neuen Wohnort ist.

Bleiben Sie bei Ihrem Anbieter, dann informieren Sie diesen über die neue Adresse und das Einzugsdatum, damit der Anschluss entsprechend eingerichtet und freigeschaltet werden kann.

Check24

Weitere Stellen und Anbieter

Hier finden Sie noch eine Liste, wer sich noch alles für Ihren neuen Wohnort interessiert. Vergessen Sie nicht, auch diese Stellen rechtzeitig von Ihrem neuen Wohnsitz wissen zu lassen:

  • Finanzamt, wenn Sie in eine andere Stadt umziehen
  • Agentur für Arbeit: damit Sie auch in Zukunft Ihre Leistungen problemlos erhalten
  • Arbeitgeber
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Banken, Online Bezahldienste (PayPal etc.)
  • Mobilfunkanbieter
  • Abonnements (Zeitschriften etc.)
  • Onlineshops, bei denen Sie Kundenkontos haben, dort sind Ihre Rechnungs- und Lieferadresse hinterlegt, die Sie in Ihrem Kundenkonto ändern können
  • Rundfunkbeitrag (GEZ)

Unser Tipp: Stellen Sie einen Nachsendeauftrag

Das erleichtert den gesamten Umstellungsprozess enorm. Wie und wo Sie einen Nachsendeauftrag stellen und was dieser kostet erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ihr umzuege.de Team

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