Wir alle kennen den Spruch "Einen alten Baum verpflanzt man nicht mehr". Und es mag auch nicht ganz falsch sein. Der Baum hat lange Wurzeln und der Mensch, auf den sich der Ausspruch bezieht, hat ein ebenso langes und aktives Netzwerk an Freunden und Kollegen, die man ja nicht einfach so verlassen kann. Manchmal ist aber dies notwendig. Welche Schritte werden dann unternommen?
Der Deutsche und das geliebte Haus
Im Jahr 2021 wurde durch das Statistische Bundesamt eine Umfrage gemacht, die das Thema „Haus bauen“ beinhaltete. Hier stellte sich heraus, dass im selben Jahr 1,12 Millionen Menschen geplant hatten, innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre eine Immobilie zu errichten.
Sicherlich haben die Meisten entsprechend ihr Häuschen gebaut, um dort zu bleiben. Man ist als junges Paar mit Kind in diese eigenen vier Wände gezogen und hatte sich eigentlich vorgenommen, dass man hier, an diesem wunderbaren Ort alt wird. Dann ist man es geworden. Mit dem Alter kommen dann aber auch einige Probleme.
Da hatte man sich eigentlich ein wunderbares Haus geleistet, mit mehreren Etagen, Balkonen und einem großen Garten. Aber die Knochen wollen auch nicht mehr so, wie sie mal wollten. Jede Treppenstufe wird mit knackenden Geräuschen begleitet und mit kleinen, fiesen Schmerzimpulsen, die hinter der vor Jahren lädierten Kniescheibe ihren Ursprung haben.
Möglichkeiten
Also entweder einen Treppenlift für das Haus sowie einen Lift, der in den Garten führt – oder man muss sich mit dem Gedanken anfreunden, sich wohntechnisch zu verkleinern.
Natürlich stünde die Möglichkeit, sich über Homepages, wie etwa von der Deutsche Teilekauf, über einen Immobilien-Teilverkauf zu informieren. Denn so können Sie einen Teil des in der Immobilie steckenden Vermögens herauslösen und bleiben weiter in Ihrem Zuhause wohnen. Das garantiert Ihnen Ihr lebenslanges Nießbrauchrecht, das im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen wird.
Welche Schritte sind dort zu ergreifen?
Wenn es aber nicht mehr anders geht, steht häufig ein Umzug bevor. Am besten ist es, man eruiert weit im Vorfeld die Optionen: Was wird einem mit 65 oder 75 wichtig sein? Welche Infrastruktur ist für mich zwingend notwendig? Wie weit ist es zur nächsten Apotheke oder zum nächsten Arzt? Ist die Gegend „gut“, also habe ich auch im Dunkeln das Gefühl, dass ich mich frei bewegen kann? Wie sieht es aus, wenn ich unterwegs bin? Komme ich rechtzeitig zu einer öffentlichen Toilette? Ebenso ist die Frage wichtig, wie schnell Verwandte kommen können, so man ihre Hilfe benötigt
Entsprechend wird eine seniorengerechte Wohnung gesucht, die möglichst viele der Punkte aufeinander vereint und die sich eine Person mit Rentenbezug leisten kann. Alternativ hat man sich für ein Senioren- oder Pflegeheim entschieden.
Was wird nun gemacht?
Idealerweise hat man sich schon vor 15 Jahren Gedanken gemacht und alles so weit schon besprochen. Das erste Zeitfenster setzt ein halbes Jahr vor dem Umzug ein. Hier sollte man sich daran begeben, den Hausrat zu überprüfen. Was kommt mit an die neue Adresse? Was wird verschenkt oder praktischerweise sogar gewinnbringend verkauft?
Sollten Alters- oder Gesundheitsgründe den Umzug diktiert haben, ist es notwendig, gegebenenfalls einen Pflegegrad zu beantragen.
Das zweite Zeitfenster
Drei Monate vor dem Umzug stehen die Formalitäten an. Man beginnt damit, sich ab- beziehungsweise umzumelden, kündigt den Mietvertrag und stellt bei der Post einen Nachsendeantrag.
Und wenn es an das Engagement eines Umzugsunternehmens geht: Zunächst werden Angebote eingeholt. Dies beinhaltet einen Blick auf entsprechende Leistungen und die Klärung von wichtigen Fragen. Handelt es sich beim Angebot um einen Umzug oder wird eine vollständige Haushaltsauflösung stattfinden? Ist es eventuell nötig, den Sperrmüll zu bestellen?
Es gibt Dienstleister, die sich auf Seniorenumzüge verstehen und entsprechende Komplettpakete anbieten. Hierin enthalten sind: Packen der Umzugskartons, der Transport der Möbel, die Auflösung des Haushalts, kleinere Renovierungen oder auch Rückbauten.
Übrigens: Sollte ein Pflegegrad vorliegen, unterstützt die Pflegeversicherung die Lebenssituationsverbesserung mit maximal 4000 Euro. Dies kann auch für Seniorenumzüge gelten, so einer der fünf Pflegegrade vorliegt. Zudem sollte das Zielwohnumfeld barrierefrei sein. Alternativ reicht es aus, wenn eine nachhaltige Verbesserung der selbstständigen Lebensführung eintritt. Verringert sich der Pflegeaufwand oder vereinfacht sich die Pflege im neuen Haus wesentlich? Auch dann kann die Versicherung zahlen.
Fazit
Es gibt Situationen, in denen es angezeigt ist, den „alten Baum“ eben doch zu verpflanzen. Wenn dem so ist, sollte man zu Dienstleistern und entsprechenden Stellen zeitig Kontakt aufnehmen.
Wir alle kennen den Spruch "Einen alten Baum verpflanzt man nicht mehr". Und es mag auch nicht ganz falsch sein. Der Baum hat lange Wurzeln und der Mensch, auf den sich der Ausspruch bezieht, hat ein ebenso langes und aktives Netzwerk an Freunden und Kollegen, die man ja nicht einfach so verlassen kann. Manchmal ist aber dies notwendig. Welche Schritte werden dann unternommen?
Der Deutsche und das geliebte Haus
Im Jahr 2021 wurde durch das Statistische Bundesamt eine Umfrage gemacht, die das Thema „Haus bauen“ beinhaltete. Hier stellte sich heraus, dass im selben Jahr 1,12 Millionen Menschen geplant hatten, innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre eine Immobilie zu errichten.
Sicherlich haben die Meisten entsprechend ihr Häuschen gebaut, um dort zu bleiben. Man ist als junges Paar mit Kind in diese eigenen vier Wände gezogen und hatte sich eigentlich vorgenommen, dass man hier, an diesem wunderbaren Ort alt wird. Dann ist man es geworden. Mit dem Alter kommen dann aber auch einige Probleme.
Da hatte man sich eigentlich ein wunderbares Haus geleistet, mit mehreren Etagen, Balkonen und einem großen Garten. Aber die Knochen wollen auch nicht mehr so, wie sie mal wollten. Jede Treppenstufe wird mit knackenden Geräuschen begleitet und mit kleinen, fiesen Schmerzimpulsen, die hinter der vor Jahren lädierten Kniescheibe ihren Ursprung haben.
Möglichkeiten
Also entweder einen Treppenlift für das Haus sowie einen Lift, der in den Garten führt – oder man muss sich mit dem Gedanken anfreunden, sich wohntechnisch zu verkleinern.
Natürlich stünde die Möglichkeit, sich über Homepages, wie etwa von der Deutsche Teilekauf, über einen Immobilien-Teilverkauf zu informieren. Denn so können Sie einen Teil des in der Immobilie steckenden Vermögens herauslösen und bleiben weiter in Ihrem Zuhause wohnen. Das garantiert Ihnen Ihr lebenslanges Nießbrauchrecht, das im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen wird.
Welche Schritte sind dort zu ergreifen?
Wenn es aber nicht mehr anders geht, steht häufig ein Umzug bevor. Am besten ist es, man eruiert weit im Vorfeld die Optionen: Was wird einem mit 65 oder 75 wichtig sein? Welche Infrastruktur ist für mich zwingend notwendig? Wie weit ist es zur nächsten Apotheke oder zum nächsten Arzt? Ist die Gegend „gut“, also habe ich auch im Dunkeln das Gefühl, dass ich mich frei bewegen kann? Wie sieht es aus, wenn ich unterwegs bin? Komme ich rechtzeitig zu einer öffentlichen Toilette? Ebenso ist die Frage wichtig, wie schnell Verwandte kommen können, so man ihre Hilfe benötigt
Entsprechend wird eine seniorengerechte Wohnung gesucht, die möglichst viele der Punkte aufeinander vereint und die sich eine Person mit Rentenbezug leisten kann. Alternativ hat man sich für ein Senioren- oder Pflegeheim entschieden.
Was wird nun gemacht?
Idealerweise hat man sich schon vor 15 Jahren Gedanken gemacht und alles so weit schon besprochen. Das erste Zeitfenster setzt ein halbes Jahr vor dem Umzug ein. Hier sollte man sich daran begeben, den Hausrat zu überprüfen. Was kommt mit an die neue Adresse? Was wird verschenkt oder praktischerweise sogar gewinnbringend verkauft?
Sollten Alters- oder Gesundheitsgründe den Umzug diktiert haben, ist es notwendig, gegebenenfalls einen Pflegegrad zu beantragen.
Das zweite Zeitfenster
Drei Monate vor dem Umzug stehen die Formalitäten an. Man beginnt damit, sich ab- beziehungsweise umzumelden, kündigt den Mietvertrag und stellt bei der Post einen Nachsendeantrag.
Und wenn es an das Engagement eines Umzugsunternehmens geht:
Zunächst werden Angebote eingeholt. Dies beinhaltet einen Blick auf entsprechende Leistungen und die Klärung von wichtigen Fragen.
Handelt es sich beim Angebot um einen Umzug oder wird eine vollständige Haushaltsauflösung stattfinden? Ist es eventuell nötig, den Sperrmüll zu bestellen?
Es gibt Dienstleister, die sich auf Seniorenumzüge verstehen und entsprechende Komplettpakete anbieten. Hierin enthalten sind: Packen der Umzugskartons, der Transport der Möbel, die Auflösung des Haushalts, kleinere Renovierungen oder auch Rückbauten.
Übrigens: Sollte ein Pflegegrad vorliegen, unterstützt die Pflegeversicherung die Lebenssituationsverbesserung mit maximal 4000 Euro. Dies kann auch für Seniorenumzüge gelten, so einer der fünf Pflegegrade vorliegt. Zudem sollte das Zielwohnumfeld barrierefrei sein. Alternativ reicht es aus, wenn eine nachhaltige Verbesserung der selbstständigen Lebensführung eintritt. Verringert sich der Pflegeaufwand oder vereinfacht sich die Pflege im neuen Haus wesentlich? Auch dann kann die Versicherung zahlen.
Fazit
Es gibt Situationen, in denen es angezeigt ist, den „alten Baum“ eben doch zu verpflanzen. Wenn dem so ist, sollte man zu Dienstleistern und entsprechenden Stellen zeitig Kontakt aufnehmen.
Ihr umzuege.de Team