Umzugsratgeber

Umzugskostenpauschale: Den Umzug steuerlich absetzen

Umzugskostenpauschale: Den Umzug steuerlich absetzen
Umzugskostenpauschale: Den Umzug steuerlich absetzen
Bild: © Urheber: ldprod / Fotolia.com
11.12.2019
Netti Krumbiegel

Wer seine Siebensachen schon mal packen und in eine neue Wohnung oder ein neues Haus umziehen musste, weiß: Jeder Umzug stellt eine individuelle Herausforderung dar und kann aus den unterschiedlichsten Gründen anstehen. Viele Menschen wissen aber nicht, dass bei fast jedem Umzug einige Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Welche Umzugskosten das sind, hängt davon ab, ob Sie aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen. In beiden Fällen lässt sich der eine oder andere Euro in der Steuererklärung geltend machen. Sehen wir uns die jeweiligen Szenarien mal genauer an!

Beruflicher Umzug

Ein beruflicher Umzug kann teilweise als Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung abgesetzt werden. 

Doch welche Umzugsszenarien fallen unter einen beruflichen Umzug?

1. Jeder Umzug, der den Arbeitsweg insgesamt um mindestens eine Stunde Fahrzeit verringert.

Das heißt, dass Sie durch den Umzug pro Strecke mindestens 30 Minuten weniger Zeit benötigen. Die Länge der Strecke ist dabei völlig unerheblich. Es kommt auf die tatsächliche Fahrzeit an.

Als Fahrzeit dürfen Sie in der Steuererklärung einen Durchschnittswert pro Strecke angeben. Diesen können Sie ganz einfach über Google Maps ermitteln.

2. Umzug in eine andere Stadt

Ziehen Sie für Ihre neue Stelle in eine andere Stadt, gilt dies natürlich als berufsbedingter Umzug.

3. Umzug des Unternehmens

Wenn das Unternehmen, in dem Sie tätig sind, umzieht und Sie in der Folge mit Ihrem Haushalt ebenfalls umziehen müssen, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen.

4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen

In Einzelfällen kann eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen dazu führen, dass Sie Kosten absetzen können. Dies bedarf aber einer speziellen Prüfung und wird immer individuell betrachtet.

5. Umzug aus dem Ausland zurück nach Deutschland

Haben Sie für eine gewisse Zeit im Ausland gelebt und ziehen zurück nach Deutschland, um hier wieder zu arbeiten, können Sie die Umzugskosten absetzen.

6. Umzug in eine Dienstwohnung oder in eine Zweitwohnung

Ziehen Sie zur Ausführung Ihres Berufs in eine Zweitwohnung oder eine Dienstwohnung, können diese Belastungen steuerlich abgesetzt werden.

7. Ausbildungs- oder Studienbeginn in einer anderen Stadt

Beginnen Sie eine Ausbildung oder Ihr Studium und müssen dazu umziehen, können Sie die Umzugskosten als Sonderausgaben absetzen. Die Aufwendungen werden in diesem Fall als Kosten der persönlichen Bildung angesehen.


Vorgehensweise zur Absetzung der Umzugskosten

Um Umzugskosten von der Steuer abzusetzen, müssen Sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Dabei können Sie manches in Form einer Umzugskostenpauschale angeben, einige Ausgaben müssen Sie allerdings belegen. Es empfiehlt sich deshalb, alle Belege aufzubewahren.

Diese Kosten sind bei einem berufsbedingten Umzug absetzbar

  • Reisekosten zu Wohnungsbesichtigungen. Die Fahrt wird mit 30 Cent pro Kilometer berechnet oder bei Zugfahrten anhand der Bahntickets als tatsächliche Kosten nachgewiesen. Außerdem sind in dieser Pauschale auch Übernachtungskosten für maximal 4 Tage (2 Tage für Fahrten und 2 Aufenthaltstage) inbegriffen.
  • Maklergebühren und Besichtigungskosten bei Mietimmobilien.
  • Etwaige parallele Mietzahlungen der alten und neuen Wohnung für eine Dauer von maximal sechs Monaten.
  • 3 Monats-Mieten der neuen Wohnung, die Sie zahlen mussten, obwohl Sie die Wohnung noch nicht nutzen konnten.
  • Transport- und Verpackungskosten Ihres Umzugsgutes (gemieteter Transporter, Kosten Ihres Umzugsunternehmens und Verpackungsmaterial)
  • Entstehen während des Transports Schäden, können die Reparaturkosten von der Steuer abgesetzt werden.
  • Benötigen Sie eine neue Küche, können Sie die Belastung für einen Herd (bis 230 Euro) und für einen Ofen (bis 164 Euro) absetzen.
  • Kosten der Umzugsspedition oder von privaten Helfern. Bei Ihren Helfern haben Sie idealerweise Überweisungsnachweise oder sogar Rechnungen. Von jedem seriösen Umzugsunternehmen erhalten Sie ohnehin eine Rechnung.
  • Für den Zeitraum von maximal 3 Monaten, in denen Sie eine doppelte Haushaltsführung haben, können Sie eine Verpflegungspauschale angeben. Diese beträgt aktuell 24 Euro pro Tag.
  • Nachhilfekosten für Kinder, die aufgrund des Umzugs Unterrichtsinhalte ausarbeiten müssen.

Mit der Umzugskostenpauschale können Sie darüber hinaus für viele Ausgaben einen Pauschalbetrag angeben. Sie benötigen keine Belege für die tatsächlichen Ausgaben. Belege sind aber dann sinnvoll, wenn die tatsächlichen Kosten über dem Betrag der Umzugskostenpauschale liegen. In diesem Fall können Sie Ihre tatsächlichen Kosten absetzen und verzichten damit auf die Gesamtpauschale. Sie sollten also vorher ausrechnen und prüfen, ob sich die Pauschale oder die Angabe der tatsächlichen Belastung durch Ihre Belege mehr lohnt. In der Umzugskostenpauschale sind folgende Ausgaben inbegriffen:

  • Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
  • Anzeigen für die Wohnungssuche
  • Demontage und neuerliche Montage der Möbel
  • Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer
  • Fachmännische Montage von Lampen
  • Küchenmontage und Anschluss von elektronischen Geräten
  • Ummeldung und Aktualisierung des Personalausweises
  • Ummeldung Ihres Autos
  • Fachgerechte Montage von Vorhängen, Rollos und Gardinen
  • Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post
  • Anpassung Ihres Telefon- und Internetanschlusses

Wie hoch die Umzugskostenpauschale für Sie ist, sollten Sie individuell prüfen, denn sie ändert sich relativ häufig. Die Höhe dieser Pauschale ist davon abhängig, ob Sie verheiratet oder ledig sind. Zusätzlich ist auch die Anzahl Ihrer Kinder relevant. 

Ziehen Sie in einem Jahr zweimal aus beruflichen Gründen um, können Sie für den zweiten Umzug die doppelte Höhe der Umzugskostenpauschale absetzen.

Am 1. März 2020 betrug die Umzugskostenpauschale:

  • für Alleinstehende 820 Euro
  • für Verheiratete 1.639 Euro
  • für jedes weitere Familienmitglied 361 Euro

Welche Kosten sind nicht absetzbar?

  • Möbel, Einrichtungsgegenstände, Dekoration
  • Renovierungskosten in der neuen Wohnung
  • Maklergebühren bei einem Kauf von Eigentum
  • Die Ausgaben bei einer Einlagerung von Ihrem Umzugsgut
Sie können nur die Kosten von der Steuer absetzen, die tatsächlich angefallen sind. Bei einem berufsbedingten Umzug kommt es nicht selten vor, dass der Arbeitgeber einen Teil oder sogar die gesamten Kosten übernimmt. In diesem Fall können Sie die Kosten natürlich nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen.


Privater Umzug

Bei einem Umzug aus einem privaten Anlass, können Sie Ihre Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Die maximale Steuerermäßigung pro Jahr beträgt dabei 4.000 Euro.

Diese Kosten sind bei einem privat bedingten Umzug absetzbar

  • Bis zu 20 % Handwerkerkosten beziehungsweise Arbeitskosten
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel:
     - Reinigung der alten Wohnung durch einen Dienstleister
     - Dienstleistungen von Privatpersonen zur Unterstützung bei Ihrem Umzug

  • Transportkosten

Welche Kosten sind nicht absetzbar? 

Abgesehen von den Kosten, die Sie auch bei einem beruflich bedingten Umzug nicht absetzen dürfen, können Sie bei einem privaten Umzug auch keine Materialkosten geltend machen.


Gesundheitsbedingter Umzug

Müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen, können Sie die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ob der Umzug tatsächlich aus diesem Grund notwendig ist, müssen Sie beispielweise durch ein ärztliches Attest nachweisen können.

Da ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen immer individuell geprüft wird, können eventuell steuerlich absetzbare Umzugskosten nicht pauschal definiert werden. Lassen Sie sich deshalb am besten von einem Steuerberater unterstützen.

Wir hoffen, unsere Tipps helfen Ihnen bei der nächsten Steuererklärung nach Ihrem Umzug!

Ihr umzuege.de-Team

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