Ein Umzug geht mit zahlreichen Herausforderungen einher – ob mit privaten Helfern oder professionellen Umzugsfirmen. Ein Thema, das dabei häufig vernachlässigt wird, ist der Versicherungsschutz. Gehen während der Umzugsarbeiten Dinge zu Bruch oder kommt es zu Schäden an einer Mietwohnung, kann eine gute Police reichlich Ärger ersparen. Darüber hinaus können sich im Zusammenhang mit dem neuen Zuhause Änderungen am Versicherungsschutz ergeben.
Ein Muss: Die Privat-Haftpflichtversicherung
Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist die private Haftpflichtversicherung. Sie schützt Versicherte vor den Ansprüchen durch versehentlich verursachte Schäden bei Dritten. Bezüglich eines Umzugs ist das beste Beispiel für einen entsprechenden Versicherungsfall ein Mietsachschaden:
Nicht selten fallen Schäden an der Mietsache erst beim Auszug auf: Ein sogenannter Allmählichkeitsschaden kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Blumenkübel in der Mietwohnung über längere Zeit Feuchtigkeit an den Bodenbelag abgegeben hat, weshalb das Material aufquillt. Der Schaden ist durch die allmähliche Einwirkung entstanden – daher der Begriff Allmählichkeitsschaden.
Darüber hinaus greift die private Haftpflichtversicherung des Mieters bei Schäden, die dem Vermieter direkt beim Umzug entstehen. Kommt es zum Beispiel im Treppenhaus zur Beschädigung der Wände oder Türen, übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten.
Beim Abschluss einer solchen Police spielt die Deckungssumme eine zentrale Rolle. Häufig wird diese zu knapp gewählt. Als Mindestdeckungssumme gelten zehn Millionen Euro. Besser sind jedoch Verträge mit 50 Millionen Euro Deckungssumme. Angesichts der Tatsache, dass ein solcher Versicherungsschutz nur wenige Euro mehr kostet, lohnt sich der Vergleich. Stiftung Warentest hat für die Ausgabe 10/2021 über 360 Privathaftpflichtversicherungen verglichen. Die private Haftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung (GEV) mit Sitz in Hamburg wurde dabei mit „sehr gut“ bewertet. Der Versicherer erlaubt Deckungssummen bis 50 Millionen Euro und deckt auch den Verlust fremder Schlüssel ab.
Vorsicht bei Gefälligkeiten!
Gefälligkeitsschäden sind bei vielen privaten Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt. Bei einem Umzug mit freiwilligen Helfern wie Verwandten, Freunden oder Bekannten sorgt das oft für Unmut. Lässt ein privater Umzugshelfer beispielsweise einen Karton des Umziehenden fallen und beschädigt dabei teures Geschirr, ist ein entsprechender Gefälligkeitsschäden entstanden. Der Verursacher haftet dafür laut Rechtsprechung nicht. Bei einem Gefälligkeitsdienst – wie der Hilfe bei einem Umzug ¬– greift eine stillschweigende Haftungsbeschränkung seitens der Helfer für fahrlässig entstandene Schäden. Sind Gefälligkeitsschäden nicht versichert, erhalten Geschädigte keine Entschädigung.
Umzugsfirmen – Haftung bei Umzugstransport- oder
Betriebshaftpflichtversicherung
Wer kein Transportfahrtzeug zur Verfügung hat und auf freiwillige Umzugshelfer verzichten muss, ist mit einem erfahrenen Umzugsunternehmen gut beraten. Empfehlenswert ist die professionelle Unterstützung generell immer dann, wenn zwischen altem und neuem Wohnort eine größere Distanz liegt und reichlich Eigentum transportiert werden muss – womöglich sogar sensibles Interieur von hohem Wert. Jedoch nicht nur hinsichtlich des Komforts, sondern auch in Bezug auf den Versicherungsschutz:
Sollte es beim Umzug durch die Mitarbeitenden oder die eingesetzten Fahrzeuge zu Schäden am Eigentum kommen, haftet das Umzugsunternehmen beziehungsweise dessen Umzugstransport- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Bis zu 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen sind versichert.
Allerdings umfasst der Versicherungsschutz in der Regel nicht alles – Geld, kostbarer Schmuck, Haustiere und Dokumente sind meistens nicht versichert.
Achtung: Angesichts potenzieller Umzugsschäden sollte bereits bei der Suche nach dem passenden Umzugsunternehmen darauf geachtet werden, dass der entsprechende Dienstleister über eine entsprechende Versicherung verfügt.
Sonderfall bei bezahlten Umzugshelfern
Im Internet finden sich viele Umzugshelfer – jedoch sind längst nicht alle über eine Agentur oder ein Umzugsunternehmen organisiert. Haben selbst organisierte Helfer keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, kann es im Schadensfall teuer für Auftraggeber werden. Deshalb gilt: Unbedingt vor Beauftragung den Versicherungsschutz klären, damit es bei möglichen Umzugsschäden am Eigentum nicht zu hohen Kosten kommt.
Die Hausratversicherung
Neben der Privat-Haftpflichtversicherung kommt die Hausratversicherung für manche Umzugsschäden auf. Grundsätzlich greift diese Police für den Hausrat – also alle Verbrauchs- und Gebrauchsgüter, die sich in der Wohnung befinden und zur Lebensführung beziehungsweise Hauswirtschaft Verwendung finden. Möbel gehören hier ebenso dazu wie Elektrogeräte, Bilderrahmen, Teppiche und Wertsachen.
Allerdings sollte die Versicherung vor dem Umzug über diesen informiert werden, um Problemen bei der Schadensregulierung vorzubeugen. Viele Versicherer sind bereit, den Versicherungsschutz aufgrund des bevorstehenden Umzugs vorübergehend von der alten auf die neue Wohnung auszuweiten. Weiterführende Informationen zur Hausratversicherung lassen sich auf dem GDV-Verbraucherportal nachlesen.
Wichtig: Die Hausratversicherung greift nicht für Schäden, die während des Transports des Hausrats entstehen! Deshalb kann der Abschluss einer Transportversicherung sinnvoll sein. Kommt es zu Schäden am Hausrat durch Unfälle, Diebstahl oder Nässe schützt die Police vor den Unkosten.
Ein Umzug erfordert nicht nur den passenden Versicherungsschutz, sondern auch die Aufklärung der Versicherungsgesellschaften über die neue Adresse. Änderungen treten dabei häufig bei der Kfz-Versicherung auf. Teilweise unterscheiden sich die Tarifmerkmale am neuen Hauptwohnsitz in einer anderen Region. Beispielsweise wenn sich aufgrund des Umzugs die Regionalklasse ändert, weil vor Ort eine höhere Unfallwahrscheinlichkeit herrscht.
Bei der Hausratversicherung sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz in der neuen Wohnung ausreicht. Nicht selten kommt es zu einer räumlichen Vergrößerung, was zu einer Unterversicherung führen kann. Auch wenn der Wert des Interieurs steigt, ist eine Meldung an die Versicherung ratsam, um im Schadensfall optimal versichert zu sein.
Weitere Versicherungen, die durch den Umzug womöglich angepasst beziehungsweise ergänzt werden müssen:
Privathaftpflichtversicherung
Wohngebäudeversicherung (Umzug in eine eigene Immobilie)
Ein Umzug geht mit zahlreichen Herausforderungen einher – ob mit privaten Helfern oder professionellen Umzugsfirmen. Ein Thema, das dabei häufig vernachlässigt wird, ist der Versicherungsschutz. Gehen während der Umzugsarbeiten Dinge zu Bruch oder kommt es zu Schäden an einer Mietwohnung, kann eine gute Police reichlich Ärger ersparen. Darüber hinaus können sich im Zusammenhang mit dem neuen Zuhause Änderungen am Versicherungsschutz ergeben.
Ein Muss: Die Privat-Haftpflichtversicherung
Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist die private Haftpflichtversicherung. Sie schützt Versicherte vor den Ansprüchen durch versehentlich verursachte Schäden bei Dritten. Bezüglich eines Umzugs ist das beste Beispiel für einen entsprechenden Versicherungsfall ein Mietsachschaden:
- Nicht selten fallen Schäden an der Mietsache erst beim Auszug auf: Ein sogenannter Allmählichkeitsschaden kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Blumenkübel in der Mietwohnung über längere Zeit Feuchtigkeit an den Bodenbelag abgegeben hat, weshalb das Material aufquillt. Der Schaden ist durch die allmähliche Einwirkung entstanden – daher der Begriff Allmählichkeitsschaden.
- Darüber hinaus greift die private Haftpflichtversicherung des Mieters bei Schäden, die dem Vermieter direkt beim Umzug entstehen. Kommt es zum Beispiel im Treppenhaus zur Beschädigung der Wände oder Türen, übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten.
Beim Abschluss einer solchen Police spielt die Deckungssumme eine zentrale Rolle. Häufig wird diese zu knapp gewählt. Als Mindestdeckungssumme gelten zehn Millionen Euro. Besser sind jedoch Verträge mit 50 Millionen Euro Deckungssumme. Angesichts der Tatsache, dass ein solcher Versicherungsschutz nur wenige Euro mehr kostet, lohnt sich der Vergleich. Stiftung Warentest hat für die Ausgabe 10/2021 über 360 Privathaftpflichtversicherungen verglichen. Die private Haftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung (GEV) mit Sitz in Hamburg wurde dabei mit „sehr gut“ bewertet. Der Versicherer erlaubt Deckungssummen bis 50 Millionen Euro und deckt auch den Verlust fremder Schlüssel ab.Vorsicht bei Gefälligkeiten!
Gefälligkeitsschäden sind bei vielen privaten Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt. Bei einem Umzug mit freiwilligen Helfern wie Verwandten, Freunden oder Bekannten sorgt das oft für Unmut. Lässt ein privater Umzugshelfer beispielsweise einen Karton des Umziehenden fallen und beschädigt dabei teures Geschirr, ist ein entsprechender Gefälligkeitsschäden entstanden. Der Verursacher haftet dafür laut Rechtsprechung nicht. Bei einem Gefälligkeitsdienst – wie der Hilfe bei einem Umzug ¬– greift eine stillschweigende Haftungsbeschränkung seitens der Helfer für fahrlässig entstandene Schäden. Sind Gefälligkeitsschäden nicht versichert, erhalten Geschädigte keine Entschädigung.
Umzugsfirmen – Haftung bei Umzugstransport- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Wer kein Transportfahrtzeug zur Verfügung hat und auf freiwillige Umzugshelfer verzichten muss, ist mit einem erfahrenen Umzugsunternehmen gut beraten. Empfehlenswert ist die professionelle Unterstützung generell immer dann, wenn zwischen altem und neuem Wohnort eine größere Distanz liegt und reichlich Eigentum transportiert werden muss – womöglich sogar sensibles Interieur von hohem Wert. Jedoch nicht nur hinsichtlich des Komforts, sondern auch in Bezug auf den Versicherungsschutz:
- Sollte es beim Umzug durch die Mitarbeitenden oder die eingesetzten Fahrzeuge zu Schäden am Eigentum kommen, haftet das Umzugsunternehmen beziehungsweise dessen Umzugstransport- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
- Bis zu 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen sind versichert.
- Allerdings umfasst der Versicherungsschutz in der Regel nicht alles – Geld, kostbarer Schmuck, Haustiere und Dokumente sind meistens nicht versichert.
Achtung: Angesichts potenzieller Umzugsschäden sollte bereits bei der Suche nach dem passenden Umzugsunternehmen darauf geachtet werden, dass der entsprechende Dienstleister über eine entsprechende Versicherung verfügt.Sonderfall bei bezahlten Umzugshelfern
Im Internet finden sich viele Umzugshelfer – jedoch sind längst nicht alle über eine Agentur oder ein Umzugsunternehmen organisiert. Haben selbst organisierte Helfer keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, kann es im Schadensfall teuer für Auftraggeber werden. Deshalb gilt: Unbedingt vor Beauftragung den Versicherungsschutz klären, damit es bei möglichen Umzugsschäden am Eigentum nicht zu hohen Kosten kommt.
Die Hausratversicherung
Neben der Privat-Haftpflichtversicherung kommt die Hausratversicherung für manche Umzugsschäden auf. Grundsätzlich greift diese Police für den Hausrat – also alle Verbrauchs- und Gebrauchsgüter, die sich in der Wohnung befinden und zur Lebensführung beziehungsweise Hauswirtschaft Verwendung finden. Möbel gehören hier ebenso dazu wie Elektrogeräte, Bilderrahmen, Teppiche und Wertsachen.
Allerdings sollte die Versicherung vor dem Umzug über diesen informiert werden, um Problemen bei der Schadensregulierung vorzubeugen. Viele Versicherer sind bereit, den Versicherungsschutz aufgrund des bevorstehenden Umzugs vorübergehend von der alten auf die neue Wohnung auszuweiten. Weiterführende Informationen zur Hausratversicherung lassen sich auf dem GDV-Verbraucherportal nachlesen.
Wichtig: Die Hausratversicherung greift nicht für Schäden, die während des Transports des Hausrats entstehen! Deshalb kann der Abschluss einer Transportversicherung sinnvoll sein. Kommt es zu Schäden am Hausrat durch Unfälle, Diebstahl oder Nässe schützt die Police vor den Unkosten.
Adressänderung mitteilen & Versicherungsschutz kontrollieren
Ein Umzug erfordert nicht nur den passenden Versicherungsschutz, sondern auch die Aufklärung der Versicherungsgesellschaften über die neue Adresse. Änderungen treten dabei häufig bei der Kfz-Versicherung auf. Teilweise unterscheiden sich die Tarifmerkmale am neuen Hauptwohnsitz in einer anderen Region. Beispielsweise wenn sich aufgrund des Umzugs die Regionalklasse ändert, weil vor Ort eine höhere Unfallwahrscheinlichkeit herrscht.
Bei der Hausratversicherung sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz in der neuen Wohnung ausreicht. Nicht selten kommt es zu einer räumlichen Vergrößerung, was zu einer Unterversicherung führen kann. Auch wenn der Wert des Interieurs steigt, ist eine Meldung an die Versicherung ratsam, um im Schadensfall optimal versichert zu sein.
Weitere Versicherungen, die durch den Umzug womöglich angepasst beziehungsweise ergänzt werden müssen:
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