Jeder kennt es: Der Einzug steht kurz bevor und die Wohnung ist durch Renovierungsarbeiten oder den Auszug des Vormieters noch staubig und eigentlich nicht bereit für den Einzug. Auch wenn diese einige Monate oder Wochen leer stand, kann sich Schmutz und Staub ablagern. Bevor man also einzieht, sollte man nochmal einen Großputz durchführen. Hierbei stellt sich oft die Frage, ob der Vormieter für die Endreinigung verantwortlich ist. Und was bedeutet eigentlich „besenrein“?
Mietvertrag und Rechtslage beachten
Rechtlich gesehen ist es so, dass das, was im Mietvertrag festgelegt ist, gültig ist und dementsprechend beim Auszug berücksichtigt werden muss. Oftmals handelt es sich dabei um die Formulierung, dass die Wohnung „besenrein“ hinterlassen werden muss. Was das im Detail bedeutet, ist durch ein Urteil des BGH festgelegt. Kurz zusammengefasst bedeutet das für den Mieter:
Beim Auszug muss lediglich durchgefegt werden, um grobe Verschmutzungen zu entfernen.
Kalkablagerungen, Essensreste, Spinnweben und Klebereste an den Fenstern zählen zu groben Verschmutzungen und müssen dementsprechend entfernt werden.
Herd, Backofen und Kühlschrank auswischen.
Er muss hingegen nicht:
Die Wände frisch streichen.
Tapeten entfernen oder neu tapezieren.
Nikotinablagerungen oder Dübellöcher müssen nicht entfernt beziehungsweise verschlossen werden.
Diese sogenannten Schönheitsreparaturen müssen vom Mieter beim Auszug also nicht übernommen werden. Es sei denn, diese sind innerhalb einer Klausel schriftlich im Mietvertrag festgehalten, dann sind ebenfalls auch Schönheitsreparaturen wie Streichen und Tapezieren zu erledigen.
Wohnung für den Einzug vorbereiten
Nachdem der Vormieter seiner Verpflichtung, die Wohnung besenrein zu hinterlassen, hoffentlich nachgekommen ist, bietet es sich vor dem eigenen Einzug jedoch an, selbst nochmal Hand anzulegen und sich entsprechend um Schönheitsreparaturen oder das Zuspachteln von Dübellöchern zu kümmern. Auch ein frischer Anstrich schadet in der Regel nicht und kann zudem eine persönliche Gestaltung der Räume ermöglichen. So gibt es je nach Wohnungsgröße und Lichteinfall einige Tipps zu beachten, die zu einem optimalen Raumgefühl beitragen. Dabei ist insbesondere die passende Wandfarbe entscheidend. Aber auch eine grobe Planung, wo und wie Möbel sowie künstliche Lichtquellen platziert werden sollen, helfen beim strukturierten Ein- beziehungsweise Umzug.
Saubermachen mit Plan
Geht es nun ans große Putzen, so sollte man sich auch hierfür einen Masterplan überlegen und strukturiert durch die Räume gehen. So sollte man im besten Fall ein Zimmer nach dem anderen abarbeiten, um den Schmutz nicht zu verteilen oder Stellen zu übersehen. Hierbei gibt es zwar keine feste Regelung, dennoch bietet es sich an, in Zimmern zu beginnen, die mehr Aufwand und mehr Zeit benötigen, wie beispielsweise das Badezimmer.
Badezimmer: Gründliche Reinigung für das Wohlfühl-Gefühl
Gerade hier sollte man alles vor Einzug wohl am gründlichsten reinigen, da man sich im neuen Zuhause rundum wohlfühlen möchte. Waschbecken und Armaturen bieten viel Raum für Bakterien sowie Kalkablagerungen. Im Idealfall beginnt man dennoch mit grobem Staubwischen. Anschließend kann man mithilfe von einem Essigreiniger die gefliesten Bereiche säubern, wie zum Beispiel die Wände, die Dusche oder den Bereich rundum Toilette und Waschbecken. Im Anschluss folgen Armaturen, Duschwände und Toilette, die man mit Scheuermilch, Glasreiniger oder Toilettenreiniger reinigen sollte, um auch hartnäckige Verschmutzungen zu lösen. Der Boden lässt sich anschließend ideal mit einem Saugwischer reinigen. Dieser reinigt den Boden nass und saugt gleichzeitig das Schmutzwasser in einen Auffangbehälter, wodurch man sich den zusätzlichen Eimer sparen kann.
Tipp: Bei der Badreinigung sollte man Handtuchhalter, Heizkörper, Badschränke und Toilettenpapierhalter nicht außer Acht lassen und diese ebenfalls gründlich abwischen.
Küche: Sauberkeit gerade bei Elektrogeräten
Ist bereits eine Küche in die Mietwohnung integriert, sollte man Schränke und Flächen nochmals gründlich mit Essig- oder Zitronenreiniger abwischen. Gerade bei Spülmaschine, Herd, Backofen und Kühlschrank können auch gründlichere Reinigungsschritte oder gar desinfizierende Reiniger eingesetzt werden. Denn gerade hier können sich Bakterien und Keime festsetzen und für unangenehme Gerüche sorgen.
Tipp: Oft wird die Dunstabzugshaube vergessen. Meist befinden sich in dieser jedoch Metallgitter, die sich einfach in der Spülmaschine reinigen lassen.
Weitere Räume: Boden und Fenster
Da in allen anderen Räumen in der Regel keine festinstallierten Möbel oder Sanitäranlagen warten, wie eben in Bad und Küche, genügt es dort in der Regel vor dem Einzug, sich auf die Reinigung von Böden und Fenstern zu beschränken. Saugen, wischen und das ausgiebige Fensterputzen sollte also für den erfolgreichen Einzug zunächst ausreichen.
Tipp: In jedem Fall lohnt es sich, die Böden bereits zu reinigen, auch wenn durch Umzugshelfer und das Rein- und Raustragen von Möbeln und Kisten wieder neuer Schmutz hinzukommt. Durch die Grundreinigung vor dem Befüllen vermeidet man, das an den Umzugskartons oder Möbelstücken bereits Schmutz oder Staub haften bleibt und kann sich so voll und ganz auf ein sauberes Zuhause freuen.
Einbindung einer Umzugsfirma
Gerade wenn beim Umzug ein Umzugsunternehmen eingeplant beziehungsweise involviert ist, sollte man sich einige Gedanken im Vorfeld machen. Mit diesen Tipps lässt sich sicherstellen, dass die Unterstützung durch Profis sinnvoll ist und keine unnötigen Kosten generiert. Auch sollte man sich eine Checkliste erstellen, auf der man vor und während dem Umzug alles abhaken kann, was erledigt ist und so den Überblick über die wichtigsten Abläufe behält.
Jeder kennt es: Der Einzug steht kurz bevor und die Wohnung ist durch Renovierungsarbeiten oder den Auszug des Vormieters noch staubig und eigentlich nicht bereit für den Einzug. Auch wenn diese einige Monate oder Wochen leer stand, kann sich Schmutz und Staub ablagern. Bevor man also einzieht, sollte man nochmal einen Großputz durchführen. Hierbei stellt sich oft die Frage, ob der Vormieter für die Endreinigung verantwortlich ist. Und was bedeutet eigentlich „besenrein“?
Mietvertrag und Rechtslage beachten
Rechtlich gesehen ist es so, dass das, was im Mietvertrag festgelegt ist, gültig ist und dementsprechend beim Auszug berücksichtigt werden muss. Oftmals handelt es sich dabei um die Formulierung, dass die Wohnung „besenrein“ hinterlassen werden muss. Was das im Detail bedeutet, ist durch ein Urteil des BGH festgelegt. Kurz zusammengefasst bedeutet das für den Mieter:
- Beim Auszug muss lediglich durchgefegt werden, um grobe Verschmutzungen zu entfernen.
- Kalkablagerungen, Essensreste, Spinnweben und Klebereste an den Fenstern zählen zu groben Verschmutzungen und müssen dementsprechend entfernt werden.
- Herd, Backofen und Kühlschrank auswischen.
- Er muss hingegen nicht:
- Die Wände frisch streichen.
- Tapeten entfernen oder neu tapezieren.
- Nikotinablagerungen oder Dübellöcher müssen nicht entfernt beziehungsweise verschlossen werden.
Diese sogenannten Schönheitsreparaturen müssen vom Mieter beim Auszug also nicht übernommen werden. Es sei denn, diese sind innerhalb einer Klausel schriftlich im Mietvertrag festgehalten, dann sind ebenfalls auch Schönheitsreparaturen wie Streichen und Tapezieren zu erledigen.Wohnung für den Einzug vorbereiten
Nachdem der Vormieter seiner Verpflichtung, die Wohnung besenrein zu hinterlassen, hoffentlich nachgekommen ist, bietet es sich vor dem eigenen Einzug jedoch an, selbst nochmal Hand anzulegen und sich entsprechend um Schönheitsreparaturen oder das Zuspachteln von Dübellöchern zu kümmern. Auch ein frischer Anstrich schadet in der Regel nicht und kann zudem eine persönliche Gestaltung der Räume ermöglichen. So gibt es je nach Wohnungsgröße und Lichteinfall einige Tipps zu beachten, die zu einem optimalen Raumgefühl beitragen. Dabei ist insbesondere die passende Wandfarbe entscheidend. Aber auch eine grobe Planung, wo und wie Möbel sowie künstliche Lichtquellen platziert werden sollen, helfen beim strukturierten Ein- beziehungsweise Umzug.
Saubermachen mit Plan
Geht es nun ans große Putzen, so sollte man sich auch hierfür einen Masterplan überlegen und strukturiert durch die Räume gehen. So sollte man im besten Fall ein Zimmer nach dem anderen abarbeiten, um den Schmutz nicht zu verteilen oder Stellen zu übersehen. Hierbei gibt es zwar keine feste Regelung, dennoch bietet es sich an, in Zimmern zu beginnen, die mehr Aufwand und mehr Zeit benötigen, wie beispielsweise das Badezimmer.
Badezimmer: Gründliche Reinigung für das Wohlfühl-Gefühl
Gerade hier sollte man alles vor Einzug wohl am gründlichsten reinigen, da man sich im neuen Zuhause rundum wohlfühlen möchte. Waschbecken und Armaturen bieten viel Raum für Bakterien sowie Kalkablagerungen. Im Idealfall beginnt man dennoch mit grobem Staubwischen. Anschließend kann man mithilfe von einem Essigreiniger die gefliesten Bereiche säubern, wie zum Beispiel die Wände, die Dusche oder den Bereich rundum Toilette und Waschbecken. Im Anschluss folgen Armaturen, Duschwände und Toilette, die man mit Scheuermilch, Glasreiniger oder Toilettenreiniger reinigen sollte, um auch hartnäckige Verschmutzungen zu lösen. Der Boden lässt sich anschließend ideal mit einem Saugwischer reinigen. Dieser reinigt den Boden nass und saugt gleichzeitig das Schmutzwasser in einen Auffangbehälter, wodurch man sich den zusätzlichen Eimer sparen kann.
Tipp: Bei der Badreinigung sollte man Handtuchhalter, Heizkörper, Badschränke und Toilettenpapierhalter nicht außer Acht lassen und diese ebenfalls gründlich abwischen.
Küche: Sauberkeit gerade bei Elektrogeräten
Ist bereits eine Küche in die Mietwohnung integriert, sollte man Schränke und Flächen nochmals gründlich mit Essig- oder Zitronenreiniger abwischen. Gerade bei Spülmaschine, Herd, Backofen und Kühlschrank können auch gründlichere Reinigungsschritte oder gar desinfizierende Reiniger eingesetzt werden. Denn gerade hier können sich Bakterien und Keime festsetzen und für unangenehme Gerüche sorgen.
Tipp: Oft wird die Dunstabzugshaube vergessen. Meist befinden sich in dieser jedoch Metallgitter, die sich einfach in der Spülmaschine reinigen lassen.
Weitere Räume: Boden und Fenster
Da in allen anderen Räumen in der Regel keine festinstallierten Möbel oder Sanitäranlagen warten, wie eben in Bad und Küche, genügt es dort in der Regel vor dem Einzug, sich auf die Reinigung von Böden und Fenstern zu beschränken. Saugen, wischen und das ausgiebige Fensterputzen sollte also für den erfolgreichen Einzug zunächst ausreichen.
Tipp: In jedem Fall lohnt es sich, die Böden bereits zu reinigen, auch wenn durch Umzugshelfer und das Rein- und Raustragen von Möbeln und Kisten wieder neuer Schmutz hinzukommt. Durch die Grundreinigung vor dem Befüllen vermeidet man, das an den Umzugskartons oder Möbelstücken bereits Schmutz oder Staub haften bleibt und kann sich so voll und ganz auf ein sauberes Zuhause freuen.
Einbindung einer Umzugsfirma
Gerade wenn beim Umzug ein Umzugsunternehmen eingeplant beziehungsweise involviert ist, sollte man sich einige Gedanken im Vorfeld machen. Mit diesen Tipps lässt sich sicherstellen, dass die Unterstützung durch Profis sinnvoll ist und keine unnötigen Kosten generiert. Auch sollte man sich eine Checkliste erstellen, auf der man vor und während dem Umzug alles abhaken kann, was erledigt ist und so den Überblick über die wichtigsten Abläufe behält.
Ihr umzuege.de Team