Umzugsratgeber

Rundum gesichert - so tragen Brandschutztüren für den Außenbereich zur Sicherheit bei

Rundum gesichert - so tragen Brandschutztüren zur Sicherheit bei
Rundum gesichert - so tragen Brandschutztüren zur Sicherheit bei
© Urheber: Yvonne Weis / stock.adobe.com
17.06.2024
Adrian Ministrator

Im Haushalt gibt es viele potenzielle Brandquellen, wie zum Beispiel ein heißes Bügeleisen auf einem Hemd oder ein vergessener Topf auf dem eingeschalteten Herd. Diese Gefahrenquellen werden häufig übersehen. Entzündet sich brennbares Material in der Nähe, kann sich das Feuer schneller ausbreiten, als man denkt. Brandschutztüren stellen eine wirksame Maßnahme dar, um im Falle eines Brandes die Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Sie sind nicht nur im Gebäudeinneren wichtig, sondern auch an den Zugängen nach außen.

Der hohe Nutzen von Brandschutztüren

Brandschutztüren, auch als Feuerschutztüren bekannt, spielen eine wichtige Rolle im vorbeugenden Brandschutz und sind stets so konzipiert, dass sie selbstschließend sind. Das bedeutet, dass sie automatisch schließen, sobald sie geöffnet wurden, ohne dass eine äußere Kraft eingreifen muss. Diese Türen werden nach ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit klassifiziert, wobei es verschiedene Klassen gibt, wie zum Beispiel T30/EI230, T60/EI260 oder T90/EI290. Das „T“ steht für „Tür“ und die Zahl gibt an, wie viele Minuten die Tür einem standardisierten Brandtest standhalten kann – eine T30 Tür hält demnach mindestens 30 Minuten einem Feuer stand. Je nach Bedarf können Brandschutztüren zusätzlich rauchdicht, einbruchhemmend oder schalldicht ausgeführt sein. Gerade bei Eingangstüren sind diese Eigenschaften von Vorteil.

Bei einem Brand begrenzen Brandschutztüren die Ausbreitung von Flammen, indem sie den betroffenen Bereich abtrennen. Dadurch erhalten Menschen mehr Zeit zur Flucht und Rettungskräfte können effizienter agieren.

Brandschutztüren für den Außenbereich – eine Sonderrolle

Eine der wichtigsten Funktionen von Brandschutztüren für den Außenbereich ist es, die Ausbreitung von Flammen aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen zu begrenzen. Im Falle eines Brandes kann eine herkömmliche Tür den Flammen keinen ausreichenden Widerstand entgegensetzen, wodurch das Feuer leicht auf benachbarte Gebäude, Vegetation oder andere Strukturen übergreifen kann.

Ein Szenario könnte sein, dass ein vor dem Haus geparktes Auto in Brand gerät, sich das Feuer ausbreitet und sogar eine Explosionsgefahr entsteht. Auch der Vorgarten kann, besonders in einem trockenen Sommer, schnell in Brand geraten und benachbarte Gebäude oder Vegetation gefährden.

Wann eine Brandschutztür Pflicht ist

In privaten Haushalten wird der Einbau von feuerhemmenden Türen vor allem für den Übergang zwischen Garage und Wohnhaus empfohlen, während für öffentliche und gewerbliche Gebäude deutlich strengere Vorschriften gelten. Brandschutztüren sind typischerweise an strategischen Orten innerhalb solcher Gebäude installiert: Sie finden sich in langen Fluren, insbesondere wenn diese länger als 30 Meter sind. Ebenso sind sie in Treppenhäusern, an feuerhemmenden oder feuerbeständigen Trennwänden und Brandschutzwänden, an Notausgängen und entlang von Fluchtwegen verbaut.

Vor allem in Gebäuden, die regen Menschenverkehr verzeichnen oder in denen sich besonders junge, alte oder Menschen mit Behinderung aufhalten, ist die Installation ausreichender Brand- und Rauchschutztüren entscheidend, um wirksamen vorbeugenden Brandschutz zu gewährleisten. Welche Standards im Einzelnen erfüllt werden müssen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Diese Anforderungen muss eine Brandschutztür erfüllen

Eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als „Feuerschutzabschluss“ ist die Grundlage, die eine Tür zu einer Brandschutztür werden lässt. Diese Zulassung ist für fünf Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Sollte die Zulassung erlöschen, ist die weitere Verwendung der Tür nicht gestattet. Ist die Tür jedoch vor dem Ablauf der Zulassung installiert worden und der Betreiber hat den Übereinstimmungsnachweis der montierenden Firma aufbewahrt, darf die Tür weiterhin als Brandschutztür eingesetzt werden. Brandschutztüren sind durch ein Schild auf der Tür gekennzeichnet, auf dem die Zulassungsnummer des DIBt, der Hersteller und das Herstellungsjahr vermerkt sind. Wenn dieses Schild fehlt oder entfernt wird, gilt die Tür als nicht zugelassen oder es wird angenommen, dass nie eine Zulassung bestand.

Rauchschutztür vs. Brandschutztür – es gibt Unterschiede

Eine Brandschutztür kann zusätzlich rauchdicht ausgeführt sein, sodass sie sowohl Feuer als auch Rauch effektiv blockiert. Brandschutztüren, die zusätzlich mit einer Rauchschutzfunktion ausgestattet sind, werden mit „RS“ für Rauchschutz gekennzeichnet. Es handelt sich somit um eine optionale Zusatzausstattung.

Im Gegensatz zu Brandschutztüren müssen Rauchschutztüren (RS-Türen) nicht die strengen Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen. Ihre Hauptaufgabe ist es, das Vordringen von Rauch innerhalb eines Gebäudes für eine gewisse Zeit zu verhindern. Dies ist besonders wichtig, da Rauch in einem Brandfall oft schneller voranschreitet und potenziell gefährlicher als das Feuer selbst sein kann. Die DIN 18095 legt die Anforderungen für Rauchschutztüren fest.

Mietwohnungen – das sagt das Mietrecht beim Brandschutz

Häufig führt der Umzug in eine Mietwohnung. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz beim Vermieter. Dieser ist zuständig für alle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten und im Notfall eine Rettung zu ermöglichen. Dazu zählt das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, die Beseitigung von Gefahrenquellen sowie das Anbringen von Rauchmeldern und Feuerlöschern. Über die Hausordnung können Vermieter den Mietern das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbieten, wobei das vorübergehende Abstellen von Kinderwägen oder Rollatoren in der Regel erlaubt ist.

Die Kosten für den Kauf oder die Ersatzbeschaffung von Feuerlöschern, Rauchmeldern, Sprinkleranlagen und ähnlichen Brandschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht auf die Mieter umlegbar, da es sich um einmalige Ausgaben handelt. Eine Ausnahme bildet jedoch die Situation, wenn solche Geräte nicht gekauft, sondern gemietet werden. Sodann entstehen fortlaufende Kosten, die laut einem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 27. September 2011, Aktenzeichen 1 S 171/11, unter den Begriff der umlagefähigen Nebenkosten fallen können.

Einen guten Start im neuen Zuhause wünscht Ihnen
Ihr umzuege.de-Team

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